Alle Frauen in Familienverantwortung, insbesondere Mütter die Kinder versorgen und erziehen, haben nach §§ 24 und 41 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter (Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren), wenn diese medizinisch begründet ist und der Arzt/die Ärztin die medizinische Notwendigkeit attestiert hat.
In stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Mutter-Kind (Müttergenesungskuren) werden die besonderen familiären Anforderungen, Belastungen und Risikofaktoren mit beachtet und in den Behandlungsprozess einbezogen.
Unseren Kliniken behandeln
Für Erkrankungen im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungssituationen bieten wir zusätzliche Schwerpunktkonzepte in einzelnen Kliniken wie zum Beispiel:
Auch für die Probleme der behandlungsbedürftigen Kinder haben sich unsere Kliniken auf besondere Schwerpunkte spezialisiert wie zum Beispiel:
Entsprechend unserem christlichen Selbstverständnis erhalten die Frauen auf Wunsch auch Angebote zu Sinn- und Glaubensfragen sowie zur Seelsorge.
Für Frauen ohne familiären Belastungskontext richten sich stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 23 und 40 SGB V. Eine Behandlung in einer unserer Kliniken für Frauen mit unseren bewährten frauenspezifischen Therapiekonzepten ist je nach vorliegender Indikation grundsätzlich möglich, muss aber vorher mit der Krankenkasse im Einzelfall abgeklärt werden, ggf. kommen Kliniken mit anderen Spezialisierungen in Betracht.
Immer häufiger übernehmen auch Väter die Erziehungsverantwortung und leiden gleichermaßen unter ständigem Zeitdruck, bedingt durch Doppel - und Mehrfachbelastung. Um diese gesellschaftlichen Entwicklungen aufzugreifen, hat EVA auch geschlechtsspezifische Kur- Maßnahmen für Väter entwickelt.